Die Firmung ist ein bedeutsames Sakrament unseres christlichen Glaubens. Es soll dabei unterstützen, den eigenen Glauben zu stärken, der einen auf dem weiteren Lebensweg begleitet und aus dem man immer wieder Kraft schöpfen kann.
Zur Firmung können in unserer Pfarre alle getauften Jugendlichen kommen, die die 2. Klasse der Mittelschule oder des Gymnasiums besuchen beziehungsweise das zwölfte Lebensjahr schon vollendet haben. Eine Teilnahme am katholischen Religionsunterricht ist Voraussetzung.
Mit der Anmeldung zum Sakrament der Firmung erklärt man sich bereit, die pfarrliche Firmvorbereitung mitzumachen. Wird die Firmvorbereitung in einer anderen Pfarre absolviert, ist das möglich, aber wir ersuchen um Bekanntgabe.
Vorbereitung
Einladung über die Religionslehrer
Infoabend für Eltern und Firmlinge
verschiedene Firmveranstaltungen
Über das Patenamt
Mit der Anmeldung zur Firmung stellt sich auch gleich die Frage, wer denn Firmpate/in werden soll. Der „Göd“ bzw. die „Godn“ haben im Mostviertel traditionellerweise einen hohen Stellenwert, aber auch gewisse Erwartungen binden sich an dieses Ehrenamt. Meist werden Paten aus der Verwandtschaft gewählt, was aber nicht zwingend notwendig ist.
Da Firmung eine selbständige Entscheidung des Firmkandidaten voraussetzt, kann das Sakrament der Firmung auch ohne Pate/Patin empfangen werden.
Am Firmtag ist es die Aufgabe der Paten, in der Firmmesse hinter dem Firmkandidaten zu stehen, wenn er vom Bischof/Abt gefirmt wird, und ihm dabei ihre Hand auf die Schulter zu legen. Der Pate/in muss dabei persönlich anwesend sein und kann sich nicht beim eigentlichen Geschehen vertreten lassen.
Die Paten sollen die Jugendlichen auf ihrem weiteren auch religiösen Lebensweg begleiten, mit ihnen im Gespräch sein und vielleicht auch in schwierigen Situationen zur Seite stehen. Es wäre schön, wenn die Paten gerade für Fragen nach dem Sinn des Lebens, nach Gott und dem eigenen Glauben offen wären, sodass das Firmkind sich in diesen Dingen an die Paten wenden kann.
Kirchenrechtliche Voraussetzungen:
Der Pate/Die Patin …
… ist gläubig und gefirmt
… ist mindestens 16 Jahre alt
… gehört der kath. Kirchen an (d.h. nicht ausgetreten!)
Als der Sicht des Seelsorger ist es wünschenswert, dass der Pate/die Patin ...
… ein praktizierender Christ bzw. praktizierende Christin ist
… dem Patenkind ein Vorbild sein kann
… in das Pfarrleben aktiv eingebunden ist
… mit jungen Menschen kommunizieren kann
… zu seinem Patenkind ein entsprechendes Vertrauensverhältnis hat.